Leistungsbeschreibung:


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1. Saßenberg - Jugendhilfe

 

1.1. Saßenberg - Jugendhilfe ist ein freier Träger ambulanter Jugendhilfe

1.2. Leistungsangebot

       Hilfen zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige nach §§ 27, 30, 31,35 und 41 SGB VIII im Rahmen

  • der flexiblen Erziehungshilfe nach §27ff SGB VIII
  • der Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII
  • der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 SGB VIII
  • der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach §35 SGB VIII
  • einer ganzheitlichen Unterstützung bzgl. schulischer Probleme, diese kann fallen unter die § 30, §31 und §35 SGB VIII bzw. unter flexible Erziehungshilfe

Anmerkung: Eine Hilfemaßnahme nach dem §10 JGG im Sinne einer Betreuungsweisung kann als Einzelvereinbarung geschlossen werden.

 

Das detaillierte Angebot entnehmen Sie bitte dem Punkt 2.4.

 

1.3. Selbstverständnis und Pädagogischer Leitsatz

1.3.1.Selbstverständnis

Unser Selbstverständnis entspringt dem humanistischen Menschenbild. Ausgehend von Carl Rogers begreifen wir jeden Menschen als ein Individuum mit eigenen Selbstaktualisierungstendenzen / dem Wunsch nach Weiterentwicklung und Selbstverwirklichung, dem es innerhalb seiner Lebenswelt und seinen persönlichen Möglichkeiten nachkommen möchte.

 

Weiterhin sehen wir den Menschen innerhalb seiner Lebenswelt, die den subjektiven Maßstab des Einzelnen für Lebensqualität und Veränderungen darstellt. Gemäß des Konstruktivismus und der systemischen Denkweise werden den Adressaten keine vorgefertigten Lösungen aufgezwungen. Die Adressaten entwickeln und entscheiden selber, wie und welche Veränderungen sie herbeiführen; dies im Spannungsfeld des Zwangskontextes und externen Anforderungen, die erfüllt werden müssen.

 

Des Weiteren werden im Sinne der Zirkularität nicht nach linearen Kausalzusammenhängen gesucht, die „die Schuld“ der familiären Problematik bei einem oder mehreren Familienmitgliedern sucht. Hier arbeiten wir ressourcen- und lösungsorientiert - mit dem Blick nach vorne.

 

 1.3.2.Pädagogischer Leitsatz

Bei benanntem Bedarf das Bestmögliche und Realistische zusammen mit dem Adressaten erarbeiten und umsetzen, dies im Spagat zwischen Lebensweltorientierung und alltäglichen Anforderungen bei Wahrung der Eigenverantwortung der Adressaten, mit dem Ziel, dass externe Unterstützung nicht mehr benötigt wird.

 

 

 

Stand: 16.01.2015

 

2. Leistungsbeschreibung

Saßenberg-Jugendhilfe bietet im Rahmen der §§ 27, 30, 31, 35 und 41 SGB VIII ambulante Jugendhilfe mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern an.

 

 2.1 Standort:

Der Standort des Unternehmens ist Nienstädt im Landkreis Schaumburg. Die Haupttätigkeit des Unternehmens wird ambulant bei den Adressaten und deren Netzwerken, etwa Schulen, Beratungsstellen, Therapeuten, Betreuern etc. durchgeführt. Wir arbeiten flexibel bei den Adressaten, Zeiten werden nach Absprache festgelegt, die Arbeitszeit lässt sich flexibel von 08.00 Uhr – 22.00 gestalten. Hierbei werden insbesondere die verlängerten Schulzeiten durch Besuche von Ganztagsschulen berücksichtigt.

 

Eine Erreichbarkeit für Notfälle in den Abendstunden sowie am Wochenende ist gesichert.

 

 2.2. Zielgruppe:

Familien, Lebensgemeinschaften bzw. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die einen Bedarf an Hilfen zur Erziehung bzw. an Hilfe für junge Volljährige haben. Als Ausschlusskriterium für die Hilfe besteht massiver Drogenmissbrauch.

 

2.3. Zielsetzung:

Ziel unserer Arbeit ist es, bei Problemlagen die Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten der Adressaten unterstützt zu erweitern, um so Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ein den Bedürfnissen, Interessen und Anforderungen entsprechenden Status zu entwickeln und zu etablieren. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe sollen die Fähigkeiten jedes Einzelnen, aber auch des jeweiligen Systems, gefordert und gefördert werden. Zu dem eben angesprochenen Status können gehören:

  •  Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit und der Alltagsbewältigung
  • Stärkung der emotionalen Beziehungen
  • Optimierung der Konfliktfähigkeit
  • Stärkung von Selbstwert, Selbstbewusstsein, Selbstreflexion, Selbstkritik und (eigen-) verantwortlichem Handeln
  • Integration in das (soziale) Umfeld
  • Stärkung der eigenständigen Problembewältigung
  • Reduzierung der Notwendigkeit von (familienersetzenden) Hilfemaßnahmen

 

 2.4. Unsere Leistungen:

  • Flexible Erziehungshilfe nach §27ff SGB VIII
  • Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII
  • Sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 SGB VIII
  • Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach §§35, 41 SGB VIII
  • Ganzheitliche Unterstützung bzgl. schulischer Probleme als eigenständige Maßnahme oder als Zusatz einer anderen Hilfe nach §§ 30, 31, 35 SGB VIII

 Die Durchführung aller Maßnahmen richtet sich nach den mit dem Jugendamt und den Erziehungsberechtigten bzw. Adressaten im Hilfeplanverfahren erarbeiteten Aspekten bezüglich Unterstützungsbedarf, Umfang, Fragestellungen, Problemkonstellationen sowie Zielfestlegung.

 

 

  •  Flexible Erziehungshilfe §27ff

 Ziele dieser Maßnahme sind u. a. die Sicherung des Kindeswohls, Minimierung von Problemen, Defiziten und Konflikten innerhalb des Familiensystems wie auch in Bezug auf externe Anforderungen (z. B. Schule, Ämter, etc.). Als „Hilfe zur Selbsthilfe“ hat die Flexible Erziehungshilfe weiterhin das Ziel, durch Erweiterungen der Kompetenzen und Nutzung der vorhandenen Ressourcen der Familie den Unterstützungsbedarf langfristig zu verringern.

 Innerhalb der Maßnahme wird die gesamte Familie dabei begleitet, alternative Wahrnehmungs- und Handlungsmuster zu entwickeln; es werden Veränderungen initiiert, begleitet und unterstützt, ohne zu kompensieren.

 

Mögliche Themen:

  •  Stärkung des Erziehungsverhaltens, Elternberatung
  • Unterstützung bei der Sicherung und Veränderung von Grundbedürfnissen (z. B. Wohnsituation, etc.)
  • Unterstützung bzgl. Finanzregelungen
  • Unterstützung bzgl. schulischer / beruflicher Angelegenheiten
  • Einbindung in therapeutische Kontexte
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Begleitung von Kindern in den elterlichen Haushalt nach Fremdunterbringung
  • Bearbeitung von persönlichen Problemlagen mithilfe therapeutischer Interventionen
  • Freizeitgestaltung
  • Soziale Integration
  • Paar- bzw. Beziehungsberatung
  • Trennungssituationen (Durchführung von Trennung / Scheidung vor dem Hintergrund des Kindeswohls; pädagogische Umgangsbegleitung mit dem Ziel, den Umgang mit dem eigenen Kind (wieder) zu erlernen, und der Entwicklung bzw. Stärkung der Erziehungsfähigkeit im Sinne der Hilfen zur Erziehung)
  • etc.

 

  • Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII

Hierbei werden Kinder und Jugendliche individuell unterstützt, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie deren Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld sowie die Familie mit ein.

 

Mögliche Themen und Inhalte:

  • Umgang mit Entwicklungsauffälligkeiten
  • Beziehungsprobleme
  • Soziale Probleme / Auffälligkeiten
  • Schul- / Ausbildungsprobleme
  • Straftaten
  • Suchtprobleme
  • Trennung / Scheidung der Eltern
  • etc.

 

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) §31 SGB VIII

 Diese Hilfe bezieht sich auf die Familie als Ganzes. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs-, Beziehungs-, sozialen und materiellen Problemen und Ressourcen. Ausschlaggebend für die Hilfemaßnahme sind Krisen- und Belastungssituationen. Problemlagen können bspw. auch in einer Überforderung der Eltern bestehen, in einer intellektuellen Einschränkung, in psychischen Erkrankungen der Eltern, Entwicklungsdefizite der Kinder, Beziehungsschwierigkeiten, Pubertät, etc.

 

Ziel ist es, Familien zu stärken und zu erhalten, sie in den vorhandenen Ressourcen zu unterstützen sowie die Selbstwirksamkeitsüberzeugung zu verstärken.

 

Mögliche Themen und Inhalte:

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Erziehungskompetenz der Eltern fördern und stärken
  • eigenverantwortliches Verhalten anregen
  • vorhandene Ressourcen der Familie stärken
  • Strukturierung des Alltags fördern
  • ökonomische Situation sichern und stabilisieren
  • alternative Handlungsmöglichkeiten für Krisensituationen aufzeigen
  • Ermutigung und Aktivierung, um eigene Gestaltungsmöglichkeiten und Einflussmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen
  • Netzwerkarbeit
  • Umgang mit abweichendem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
  • Umgang mit Aggressionen
  • Umgang mit Pubertät
  • Gestaltung von Beziehungen
  • Umgang mit Trennung und Scheidung im Sinnes des Kindeswohls
  • Erarbeitung und Einhaltung von Regeln in der Familie
  • sinnvolle Gestaltung von Freizeit
  • Einleitung von notwendigen Therapien und Förderungen

 

  •  Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung §§35, 41 SGB VIII

 Im Haushalt der Eltern:

 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden im Haushalt der Eltern betreut, insbesondere wenn Problemlagen sich zugespitzt, Eltern keinen Einfluss mehr und Beziehungen sich distanziert haben. Hierbei liegt der Fokus auf der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sowie den jungen Erwachsenen, wobei Eltern bzw. Erziehungsberechtigte auf Wunsch mit einbezogen werden. In beiden Fällen mit dem Ziel der Veränderung von Wahrnehmung und Handlung, der Veränderung von Sozial- und ggf. Erziehungsverhalten.

 Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen / jungen Erwachsenen bezieht sich auch auf Freizeitverhalten. Hauptziel ist die Integration der Kinder und Jugendlichen in das System Familie, aber auch in Schule und Beruf sowie die Annäherung an sozial akzeptiertes Verhalten. Ein Angebotsanteil kann in Form von Bewerbungstraining / Profilanalyse sowie Unterstützung bei der Job-/Ausbildungsplatzsuche bestehen.

 

 

Im eigenen Haushalt, Verselbständigung §§30, 35, 41 SGB VIII:

 

Sollte ein weiteres Zusammenleben mit den Eltern nicht möglich sein, können Jugendliche / junge Erwachsene bei der Verselbständigung unterstützt werden.

 

Dazu gehören Wohnungssuche, Behördengängen, Haushaltsführung, Tagestruktur, Ausbildung, soziale Netzwerke, etc.

Aber auch eine Annäherung an das Familiensystem kann begleitet werden.

 

Mögliche Themen (im Haushalt der Eltern bzw. im eigenen Haushalt):

  • Eltern haben keinen wesentlichen Einfluss mehr auf die Kinder / Jugendlichen, die Kinder / Jugendlichen lassen sich nicht auf das Erziehungsverhalten und familiäre Beziehungen ein
  • Die Kinder / Jugendlichen / jungen Erwachsenen kommen oft in Konflikt mit angrenzenden Systemen in Schule und Freizeit
  • Es besteht kein Antrieb, sich in soziale Systeme zu integrieren
  • Leistung und Motivation bzgl. Schule / Beruf sind bei den Kindern / Jugendlichen nicht den Anforderungen entsprechend ausgeprägt, ebenso Selbständigkeit und eigenständige Alltagsbewältigung
  • Seitens der Adressaten bestehen Fragestellungen bzgl. des weiteren schulischen oder beruflichen Werdeganges
  • Jugendliche / junge Erwachsene leben nicht mehr im Haushalt der Eltern bzw. dies ist nicht mehr möglich, sie benötigen Unterstützung bei der Wohnungssuche (mit entsprechenden Angelegenheiten) sowie Unterstützung bei der Verselbständigung in der eigenen Wohnung
  • Anbindung an hilfreiche Netzwerke

 

  •  Ganzheitliche Unterstützung bzgl. schulischer Probleme §§ 27, 30, 31, 35 SGB VIII

Aufgrund vermehrt angezeigter Schulprobleme und der Folgen, die sich aus der Inklusion ergeben, bieten wir eine Unterstützung an, die sich sowohl innerhalb einer Maßnahme ausführen lässt als auch als eigenständige Maßnahme.

Der Fokus liegt hierbei auf den Auffälligkeiten, die ein Kind bzw. Jugendlicher in der Schule zeigt, und damit auf den individuellen Bedürfnissen des Kindes / Jugendlichen.

 

 Durch Kennenlernen des Kindes / Jugendlichen, Gespräche mit Eltern und Schule und durch intensive Hospitation im Unterricht werden die speziellen Bedürfnisse des Kindes / Jugendlichen, die bzgl. Lernen, Konzentration und Aufmerksamkeit bestehen, herausgefunden. Anhand dieser Bedürfnisse wird gemeinsam mit den Lehrern und Eltern ein Konzept entwickelt, das es dem Kind / Jugendlichen den Unterricht und das Lernen erleichtern soll.

 

Hierbei werden familiäre, gesundheitliche und persönliche Faktoren genauso berücksichtigt wie die unterschiedliche Ausprägung der Wahrnehmungskanäle, die beim Lernen genutzt werden.

 

Es findet Beratung der Eltern (bei Erziehungsschwierigkeiten auch Erziehungsberatung) sowie der Lehrer und ggf. ein Training mit den Kindern und Jugendlichen statt.

 

Der ganzheitliche Ansatz dieser Maßnahme zeigt sich in der Berücksichtigung aller Belastungssituationen des Kindes / Jugendlichen auch außerhalb des Systems Schule und in der Einbeziehung und Beratung aller Beteiligten.

 

 


2.5. Denk – und Handlungsmuster:

 

Wir unterstützen Veränderungen, die der Zufriedenheit und dem Wohl des Gesamtsystems der Familien dienen, wobei wir die Verantwortung dafür bei den Adressaten belassen und externe Anforderungen nicht aus dem Blick verlieren. Wichtig sind für uns systemische und lebensweltorientierte Denk- und Handlungsmuster. Handlungsleitend in diesem Denksystem der Familienaktivierung ist, dass die Menschen, die Hilfe benötigen, in den Mittelpunkt der Hilfe gestellt werden. Die Betroffenen sollen selber in die Lage versetzt werden, zu definieren, wie sie ihre Situation einschätzen, wie sie sich ihre Zukunft vorstellen und herausfinden, über welche Eigenkräfte sie verfügen, um Veränderungen herbeizuführen.

 

 

2.6. Methodik:

 Beispiele angewandter und eingesetzter Methoden und Verfahrensweisen:

  • Zirkuläres Fragen
  • Reframing
  • Rollenspiele
  • Perspektivwechsel
  • Moderation, Mediation
  • Unterstützung durch Video
  • Genogramm und Soziogramm
  • Standardisierte und projektive psychologische Testverfahren
  • Schulhospitation
  • Begleitung z. B. bei Ämtergängen
  • (system-) therapeutische Methoden
  • etc.

 

 

 2.7. Qualitätsentwicklung und –sicherung:

 Wir begreifen Unerwartetes und Rückschläge als Chance.

  •  Es werden Fragebögen zur Erhebung der Zufriedenheit der Adressaten erstellt.
  • Es findet eine regelmäßige und festgelegte Überprüfung der Arbeit hinsichtlich Zielen und Umsetzung (dies auch zusammen mit den Adressaten) statt, ferner Fallbesprechungen, Hilfeplanung und Supervision.
  • Es werden Fortbildungen in Anspruch genommen.
  • Es besteht eine festgelegte Dokumentation und ein festgelegtes Berichtswesen, ebenso ein festgelegtes Anamneseverfahren.
  • Wir pflegen Kooperationen mit (für die Adressaten wichtigen) Institutionen.
  • Die Fachkräfte des Trägers entsprechen den Vorgaben des SGB VIII § 72 und § 78b.
  • Eine Vereinbarung über das Vorgehen bei Fällen nach §8a liegt vor.

 

 Weiteres Leistungsangebot:

 

 Anmerkung:

Hiermit liegt eine Ergänzung zu unserem bisherigen Leistungsangebot vor. Diesbezüglich bestehen die Neuerungen darin, dass wir Betreuungsweisungen bzw. ambulante Maßnahmen nach § 10 ff JGG anbieten möchten.

 

 Saßenberg-Jugendhilfe bietet im Rahmen der §§27ff und 41 SGB VIII ambulante Jugendhilfe mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern an. Zusätzlich wird nun die Arbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen i.S. von Betreuungsweisungen nach §10 JGG angeboten.

 

 

  •  Betreuungsweisung nach §10 JGG

 

Die Betreuungsweisung ist als ambulante Einzelfallhilfe für straffällig gewordene Jugendliche gedacht mit dem Ziel der Bewältigung individueller Problemlagen und sowie dem „Haupt“-Ziel, ein stabiles Legalverhalten zu erreichen und präventiv erneute Verhaltensauffälligkeiten zu verhindern. Inhalte und Themen können sein:

  • Aufarbeitung und psychosoziale Stabilisierung
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Tat
  • Aufarbeitung eigener Verhaltensmuster und belastender Erfahrungen, die das gegenwärtige Handeln prägen
  • Förderung von Konfliktfähigkeit und von selbstreflektierendem Umgang mit der eigenen Person
  • Stärkung des Selbsthilfepotentials
  • Verhaltenstraining: Ausprobieren alternativer Handlungsstrategien
  • Erlernen von Konfliktlösungsstrategien
  • Konfliktbewältigung, v.a. mit Arbeitgebern, Lehrern, Eltern und Freunden
  • Stärkung der sozialen Kompetenz und Gruppenfähigkeit
  • Unterstützung bei der selbstständigen Gestaltung des eigenen Lebens
  • Entwicklung neuer Lebensperspektiven
  • Eruierung und Entwicklung von Ressourcen
  • Förderung der sozialen Integration
  • Unterstützung bei Arbeits- und Wohnungssuche
  • Schuldenregulierung
  • Unterstützung bei Suchtproblematik
  • Schriftverkehr und Ämtergänge
  • Kooperation mit weiteren unterstützenden Institutionen und Netzwerken, bspw. Drogenberatung

 

Die Maßnahme wird in vier Phasen unterteilt:

  • Formelle Aufnahme: Einleitung der vom Gericht ausgesprochenen Weisung, Anlegen der Akte, Übernahmemitteilung ans Gericht
  • Kontaktphase: ca. 6-8 Wochen, Beziehungsarbeit, Anamnese, Aufnahme des Ist-Zustandes, erste Zielfindung
  • Durchführungsphase: in dieser Phase wird an der Erreichung der Ziele gearbeitet, Themen wie oben beschrieben, fortlaufende chronologische Dokumentation
  • Schlussphase: ca. 4 Wochen vor Ende der Maßnahme, abschließende Reflexion der Zielerreichung, der eigenen Entwicklung, des Maßnahmeverlaufs und der aktuellen Situation, Verabschiedung des Jugendlichen, Mitteilung an das Gericht. Besteht der pädagogische Bedarf an einer Weiterführung, kann das Gericht die Betreuung auf Antrag des Jugendlichen bzw. der Fachkraft verlängern

 

  • Kommen Kontakte nicht zustande, wird der Kontakt abgebrochen, ist keine kooperative Zusammenarbeit möglich oder sollte die Maßnahme modifiziert werden müssen, wird das Gericht darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Hintergrund dieses erweiterten Angebotes:

Durch Erhöhung der Mitarbeiteranzahl ist nunmehr eine Mitarbeiterin bei Saßenberg-Jugendhilfe tätig, welche bereits langjährige und umfangreiche Erfahrungen bei der eigenständigen Durchführung von Betreuungsweisungen nach dem JGG mitbringt. Hierzu gehören neben der eigentlichen Betreuung auch eigenständiger Kontakt zu Gerichten etc. sowie eigenständiges Erstellen entsprechender Dokumentationen bzw. Formalitäten.

 

Abrechnung:

Die Abrechnung erfolgt nach den gültigen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für Saßenberg-Jugendhilfe.

 

Ergänzung November 2015:

  • angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation haben wir unser Leistungsangebot um folgende Punkte erweitert:
    • Clearing im Rahmen der Inobhutnahme nach §42 SGBVIII, anhand der Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
    • Ambulante Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Ausländer im Sinne der individuellen sozialpädagogischen Einzelbetreuung
    • Ambulante Unterstützung von Flüchtlingsfamilien im Sinne der sozialpädagogischen Familienhilfe

 

 

Copyright Oliver Saßenberg 2015